Krankenzusatzversicherung Vergleich

Zusatztarif, GKV Ergänzung, Heilpraktiker kosten

Private Krankenzusatz­versicherung: Was wichtig ist

  • Jede und jeder gesetzlich Krankenversicherte kann eine private Zusatzversicherung abschließen. Der Beitritt ist nicht wie bei der privaten Krankenversicherung an ein bestimmtes Mindesteinkommen oder den beruflichen Status gekoppelt.
  • Die Krankenzusatzversicherung gilt als Ergänzung des gesetzlich bestimmten Schutzes.
  • Auch privat Krankenversicherte können im Bereich der Zahnmedizin eine private Zusatzversicherung abschließen.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen.

Was leistet die private Krankenzusatz­versicherung?

Es gibt viele Optionen, die Gesundheit zusätzlich zu versichern. Das Wichtigste aber ist, dass Sie selbst bestimmen, welchen Schutz Ihr Tarif beinhalten soll. Bevor Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, haben Sie im Idealfall bereits eine genaue Vorstellung davon, was die Versorgung Ihrer ergänzenden private Krankenversicherung leisten sollte. Möglich sind etwa folgende Vereinbarungen:

Einzelne Anbieter der Zusatzkrankenversicherung unterscheiden sich bezüglich Leistungsschwerpunkten, Angeboten und Preisen. Auch gibt es in den Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen Unterschiede bezüglich des Eigenanteils beziehungsweise in der prozentualen Erstattung bestimmter Posten – so übernimmt Unternehmen A beispielsweise die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zu 80 Prozent und bei Anbieter B liegt der Höchstbetrag bei 50 Prozent. Möglich ist auch, dass Anbieter A pro Kalenderjahr andere Kostenmaximalgrenzen für einen bestimmten Gesundheitsschutz hat als Anbieter B. Wichtig ist deswegen, sich im Voraus genau darüber zu informieren, welche Posten der gewünschte Tarif einer Versicherung im Detail bietet.

Darf die Krankenzusatz­versicherung vereinbarte Leistungen kürzen?

Nein. Wurde ein Schutz vertraglich festgelegt, so darf die private Krankenzusatzversicherung ihn anschließend nicht mehr kürzen oder streichen. Die Absicherung muss zu den festgelegten Konditionen bestehen bleiben, selbst wenn im Nachhinein aufgrund von einer Erkrankung eine kostenintensive Behandlung oder ein teurer Krankenhausaufenthalt nötig ist und vertragsgemäß Krankengeld ausgezahlt werden muss.

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